Meldungen

Mitteilungspflicht bei Läusebefall

Verhalten im Falle von Läusen

Wenn Ihr Kind von Läusen oder Nissen befallen ist, muss dies umgehend dem Sekretariat gemeldet werden und das Kind darf nicht zur Schule kommen.

Die betroffenen Kinder bzw. Personen dürfen nur mit schriftlicher Bescheinigung der Eltern oder des Arztes die Schule besuchen. Diese Bescheinigung muss die ordnungsgemäße Behandlung bestätigen.

Bitte reichen Sie die Bescheinigung bei der Lehrkraft oder im Sekretariat ein.